Vorratsdatenspeicherung

 Feb., 28 - 2014   no comments   DigitalVirtuell

Diese Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten wird im Gesetz als “rückwirkende Überwachung” oder umgangssprachlich als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Daten müssen für 6 Monate abgelegt und auf Verlangen an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden.

Quelle: http://www.digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung/


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