NSA nutzte Heartbleed-Lücke aus
Seit mindestens zwei Jahren wusste der US-Geheimdienst NSA von der Schwachstelle der Sicherheitssoftware OpenSSL. Dies machten sich die Agenten zunutze. Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/17162018
Seit mindestens zwei Jahren wusste der US-Geheimdienst NSA von der Schwachstelle der Sicherheitssoftware OpenSSL. Dies machten sich die Agenten zunutze. Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/17162018
Kinder können nicht darüber entscheiden, wo und wie ihre Bilder publiziert werden sollen – also übernehmen die Eltern diese Entscheidung. Das ist die gängige Praxis. Nun gibt es aber einen grundlegenden Konflikt, der analog auch in der Debatte um die Beschneidung von Knaben aufscheint: Die Interessen der Eltern – ein Bild zu publizieren, weil sie […]
Zum zweiten Mal ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden in einem Fall von gestohlenen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern. Der Fall soll mit einem Datenklau zusammenhängen, der im Januar bekannt wurde. Quelle: http://m.heise.de/security/meldung/Erneuter-Datenklau-18-Millionen-E-Mail-Passwoerter-aufgetaucht-2162461.html?from-classic=1 Der BSI-Sicherheitstest gibt Auskunft, ob die eigene Mailadresse betroffen ist. Dieser Service wird Ihnen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung gestellt: https://www.sicherheitstest.bsi.de/#email
Wer im Netz surft, verlässt sich oft auf Google. Gerne nutzt den Suchmaschinengiganten allerdings kaum jemand – die Datensammelwut des Konzerns ist den Nutzern suspekt. Auch für die deutsche Wirtschaft wird das Unternehmen zur Gefahr. Verlieren die Menschen das Wettrennen gegen die Maschinen? Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/deutsche-misstrauen-dem-daten-kraken-industrie-transport-medizin-so-gefaehrdet-google-millionen-unserer-jobs_id_3568821.html
Der TCS speichert die Daten seiner Kunden auf Servern in den USA – diese wissen aber von nichts. Jetzt rügt der Konsumentenschutz wegen fehlender Transparenz. Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/21284526
Diese Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten wird im Gesetz als “rückwirkende Überwachung” oder umgangssprachlich als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Daten müssen für 6 Monate abgelegt und auf Verlangen an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden. Quelle: http://www.digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung/